Wer darf wann wohin hinein?
Unklare Verantwortlichkeiten, fehlende Führungsstrukturen, sowie veraltete, nicht praxistaugliche oder fehlende Notfallpläne. Kennen Sie das auch? Aktuelle Studien belegen übrigens auch, dass viele Einrichtungen nur unzureichend auf interne und externe Schadensereignisse vorbereitet sind. Ob Krankenhäuser, Kliniken oder Seniorenheime: Hier besteht oft Handlungsbedarf.
Ein gut funktionierendes Notfallmanagement in Einrichtungen des Gesundheitswesens ist die Lösung, um vermeidbare Gesundheitsschäden an Mitarbeitern und Patienten zu verhindern. Auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht rechnet es sich, jedes Seniorenwohnheim und jede Pflegeeinrichtung bestmöglich auf Notfälle und Krisen vorzubereiten.
Die Alarm- und Einsatzpläne erfüllen die Anforderungen der Bundes- und Ländergesetze und werden den Vorgaben der zuständigen Ministerien und Katastrophenschutzämtern angepasst.
Die ALARM- und EINSATZPLANUNG für interne und externe Gefahrenlagen umfasst folgende Inhalte:
- allgemeine Dienstanweisungen
- Feuer und Explosion im Krankenhaus
- Betriebsstörungen (kritische Infrastrukturen)
- Gefährdung durch chemische und radioaktive Stoffe
- Gefährdung durch biologische Stoffe / Infektionen
- Massenanfall von Patienten außerhalb des Krankenhauses
- Drohung, Anschläge und sonstige kriminelle Handlungen
- Evakuierung
- Schulung/Übung




